Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Nun stehen die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung für das nächste Jahr fest: Beide Grenzen werden per Verordnung nach einer „technischen“ Fortschreibungsformel erhöht, die die Lohnentwicklung berücksichtigt. Aufgrund der guten Lohnentwicklung im Jahr 2024 steigen die Bemessungsgrenzen vergleichsweise stark an.
Doch das heißt nicht, dass Besserverdienende demnächst substanziell stärker an der Finanzierung der Gesundheitskosten beteiligt werden: Noch immer liegt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Krankenversicherung rund 2.600 Euro niedriger als die der Rentenversicherung. Weil Einkommen oberhalb der neuen Grenze 5.812,50 Euro brutto   nicht verbeitragt werden, zahlen hohe Einkommen relativ weniger für die Krankenversicherung als darunter liegende Einkommen - bei gleichem Leistungsspektrum.

 

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