Nun stehen die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung für das nächste Jahr fest: Beide Grenzen werden per Verordnung nach einer „technischen“ Fortschreibungsformel erhöht, die die Lohnentwicklung berücksichtigt. Aufgrund der guten Lohnentwicklung im Jahr 2024 steigen die Bemessungsgrenzen vergleichsweise stark an.
Doch das heißt nicht, dass Besserverdienende demnächst substanziell stärker an der Finanzierung der Gesundheitskosten beteiligt werden: Noch immer liegt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Krankenversicherung rund 2.600 Euro niedriger als die der Rentenversicherung. Weil Einkommen oberhalb der neuen Grenze 5.812,50 Euro brutto nicht verbeitragt werden, zahlen hohe Einkommen relativ weniger für die Krankenversicherung als darunter liegende Einkommen - bei gleichem Leistungsspektrum.
Neu eingestellt auf Sozialpolitik aktuell:
Armutsrisiko stagniert, ist aber hoch bei Migrationshintergrund und Erwerbslosen (DIW)
Finanzierung Arbeitsförderung im SGB II (BuReg)
Individuell weniger - in Summe mehr: Die Entwicklung der Erwerbsarbeitszeiten (IAQ)
TK-Gesundheitsreport 2025: Einfluss des Klimawandels auf Arbeitswelt
Sachstandsbericht "Zukunftspakt Pflege"
Berufliche Reha für Menschen mit Behinderung: Integration gelingt (IAB)
Retirement Age Reforms and Worker Substitutability (IAB)
Jobcenter: Wahrnehmung psychischer Gesundheit Geflüchteter (IAB)
Soziale Sicherheit 10/2025: Transferleistungen. Im Labyrinth des Sozialrechts
Die Arbeitssituation von Beschäftigten mit Behinderung (BAuA)
Regionale Arbeitsmarktprognosen 2025/2026 (IAB)
Neuregelungen: Referentenentwurf Aktivrentengesetz
Kontroversen
